Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Hinweis
Die von east-westflying.de hergestellten u. verkauften Waren stellen eine technische Neuerung dar, die ausführlich getestet wird, bevor sie in Verkehr gebracht wird. Gin-Gliders entwickelt
und produziert die Geräte mit der höchstmöglichen Sorgfalt u. unter oberster Priorität der Sicherheit der Benutzer. Der Benutzer selbst ist sich darüber im Klaren, dass die mit dem Fliegen
verbundenen Gefahren außerordentlich groß sind. east-westflying.de weißt darauf hin, dass das Fluggerät vor dem Flugantritt anhand einer Checkliste von einem Prüfer Klasse 5 mit gültiger
DAeC- oder DULV-Lizenz überprüft werden muss. Der Betrieb des Fluggerätes sollte nur von einem erfahrenem UL (Ultraleicht-) Piloten durchgeführt werden, der mindestens 50 Flugstunden nachweisen
kann, ansonsten muss ein verantwortlicher zugelassener Fluglehrer den Betrieb beaufsichtigen. Der Betrieb des UL´s darf nur bei angepassten Witterungsverhältnissen aufgenommen werden,
insbesondere nicht bei böigen Wind, Regen, Blitzschlag o. Ä. . Die Benutzung sollte in einem geeignetem Gelände durchgeführt werden. Auf keinem Fall über Gebieten, welche bebaut oder bewaldet
sind. Wasserflächen sind ebenfalls unbedingt zu meiden. Der Benutzer sollte sich vor dem Flugantritt ausreichend gegen die Gefahren des Betriebes versichern.
Der Benutzer muss sich immer im Klaren darüber sein, dass es sich bei Ultraleichtluggeräten um nicht zertifizierte Fluggeräte handelt, die stets so betrieben werden müssen, dass bei einem Ausfall
des Antriebs keine Gefahr für Leib und Leben des Betreibers noch von dritten entstehen darf.
2. Vertragsabschluss, Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers.
A.
Ein Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn east-westflying.de die Annahme einer Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich bestätigt hat,
oder die Lieferung ausgeführt ist. east-westflying.de ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich
mitzuteilen.
B.
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen, das gleiche gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
C.
Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Liefervertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von east-westflying.de
D.
Der Preis des Liefergegenstandes versteht sich ohne Skonto und ohne sonstige Nachlässe ggf. zuzüglich Umsatzsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen, z. B Porto, werden zusätzlich berechnet.
3. Zahlung/Zahlungsverzug
A.
Der Lieferpreis und der Preis für Nebenleistungen sind spätestens bei Übergabe des Liefergegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig. east-westflying.de
behält sich im Einzelfall Vorauskasse vor ohne weitere Begründung vor.
B.
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel sofort zur Zahlung fällig, wenn -der Käufer, der nicht in als Kaufmann in das
Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des
Lieferpreises beträgt; - der Käufer, der in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, der seine Zahlung einstellt oder über sein Vermögen die Öffnung des
Vergleichs-oder Konkursverfahrens (Insolvenzverfahrens) beantragt ist.
C.
Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter
Einziehungs- und Diskontspesen.
D.
Gegen die Ansprüche von east-westflying.de kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt;ein
Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Liefervertrag beruht.
E.
Kommt der Käufer mit Zahlungen bei Vereinbarungen von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, so kann east-westflying.de unbeschadet seiner Rechte aus § 6 b dem Käufer
schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer abgelehnt wird. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist
ist east-westflying berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
F.
Verzugszinsen werden mit 2% pro Jahr über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn FB eine Belastung mit
einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
4. Lieferung und Lieferverzug
A.
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträgliche
Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichfalls ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.
B.
Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins o. einer unverbindlichen Lieferfrist east-westflying.de schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen
Frist zu liefern. Mit Überschreitung dieser Frist kommt east-westflying.de in Verzug. Der Käufer kann in diesem Fall neben Lieferung Ersatz des Verzugschadens nur verlangen, wenn
east-westflying.de Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann im Falle des Verzuges east-westflying.de auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem
Hinweis, das er die Abnahme des Liefergegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Liefervertrag
zurück zu treten oder Schadenersatz wg. Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person
des öffentlichen Rechtes, ein öffentlich/rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Gewerbes gehört, steht ihm ein Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz
o. grober Fahrlässigkeit v. east-westflying.de zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen. Wird, während east-westflying.de in Verzug ist, die
Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet east-westflying.de gleichwohl nach Maßgabe der Absätze 1u. 2, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten sein
würde.
C.
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt east-westflying.de bereits mit der Überschreitung des Termines in Verzug. Die Rechte des Käufers
bestimmen nach Ziff. b) Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 sowie Abs. 3 dieses Abschnittes.
D.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen, verändern die in Ziff. 1 u. 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände
bedingten Leistungsstörungen.
E.
Konstruktion- und Formänderungen, Abweichung im Farbton sowie Änderungen des Liefer-umfanges seitens east-westflying.de bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der
Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
F.
Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße u. Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Liefergegenstandes sind
Vertragsinhalt, sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherte Eigenschaft, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine
ausdrückliche Zusicherung gegeben ist.
5.
A.
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Liefergegenstandes länger als 14 Tage ab Leistungsangebot von east-westflying.de vorsätzlich o. grob fahrlässig im Rückstand, so kann
east-westflying.de dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 tagen setzen, mit der Erklärung, dass nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme abgelehnt wird. Nach erfolglosen Ablauf der
Nachfrist ist east-westflying.de berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten o. Schadenersatz wg. Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es
nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Frist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
B. Verlangt east-westflying.de Schadenersatz, so beträgt dieser 5% des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn east-westflying.de einen höheren oder der
Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
C. Macht east-westflying.de von Rechten gem. Ziff. a) u. b) kein Gebrauch, so kann über den Kaufgegenstand frei verfügt u. an dessen Stelle binnen angemessener Frist ein gleichartiger
Kaufgegenstand zu Vertragsbedingungen geliefert werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der east-westflying.de auf Grund des Liefervertrages zustehenden Forderung Eigentum von east-westflying.de. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch
bestehen für alle Forderungen, die east-westflying.de gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. auf Grund von Rep. oder Ersatzteil lieferungen sowie sonstigen
Leistungen, nachträglich erwirbt. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in einem ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, alle von
east-westflying.de vorgesehenen Wartungsarbeiten u. erforderlichen Instandsetzung unverzüglich von east-westflying.de o. von einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes von
east-westflying.de anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.
7. Gewährleistung
A. east-westflying.de leistet Gewähr für eine dem jeweiligem Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe.
B. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern . - Der Käufer kann Ansprüche bei east-westflying.de geltend machen, wobei er den Fehler unverzüglich nach dessen Feststellung
schriftlich anzuzeigen hat oder bei east-westflying.de aufnehmen lassen muss.
- Nachbesserungen erfolgen unverzüglich nach dem technischen Erfordernissen durch Ersatz o. Instandsetzung fehlerhafter Teile. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von
east-westflying.de über.
C. Bei Fremdaggregaten, die Gegenstand des Liefervertrages sind, hat sich der Käufer wg. Mängel zunächst an den Hersteller des Fremdaggregates zu wenden. Nachbesserungsansprüche gegen
east-westflying.de hat der Käufer nur, wenn der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachbessert.
D. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder wenn für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung
verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
E. Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der aufgetretene im ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass -der Käufer einen Fehler nicht gem. Ziff. b) erster Alternative anzeigt u.
unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gibt, -der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z, B. durch sportlichen Wettbewerb oder-der Kaufgegenstand zuvor in
einem von Gin-Paramotor.de für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet o. gepflegt worden ist, u. der Käufer dies erkennen mußte o. -in dem Kaufgegenstand neue Teile
eingebaut worden sind, deren Verwendungeast-westflying.de nicht genehmigt hat o. - der Kaufgegenstand in einer von east-westflying.de nicht genehmigten Weise verändert worden ist o.
-der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung u. Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
F. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8. Haftung
A. Gin-Paramotor.de haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wenn east-westflying.de, sein gesetzlicher Vertreter o. sein Erfüllungsgehilfe
sie schuldhaft verursacht hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet east-westflying.de dem Käufer gemäß der Haftungshöchstgrenze der Fa. Für die leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden haftet Gin-Paramotor.de nur, soweit der Schaden etwaige Leistungen der Sozialversicherungen, privater Unfallversicherung o. privater Sach- / Berufshaftpflichtversicherung übersteigt und
Drittschaden nicht durch eine entsprechende Versicherung ersetzt wird. Der Käufer verpflichtet sich, vor Verwendung des Kaufgegenstandes sämtliche erforderlichen Versicherungen abzuschließen. Für
die durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden beschränkt sich diese Haftung auf die jeweiligen Mindestversicherungssummen nach dem entsprechenden Versicherungsvertrag. Nicht ersetzt werden
jedoch Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung, entgangener Gewinn sowie Schäden an Zubehör, das nicht Gegenstand des Liefervertrages ist. Das gleiche gilt für Schäden bei
Nachbesserung.
B. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die FB aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen o. von diesem aufnehmen zu lassen.
C. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von east-westflying.de gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes u. der groben
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
D. Die Rechte des Käufers aus Gewährleistung u. wg. Lieferverzuges bleiben unberührt.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache
A. Vertragssprache ist Deutsch.
B. Für die gesamte Vertragsbeziehung ist deutsches Recht andwendbar.
C. Erfüllungsort ist der Sitz von east-westflying.de
D. Für sämtliche gegenwärtigen u. zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftverbindungen mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz
von east-westflying.de
E. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt o. sein
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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